Endreinigung:

Ist der Preis der Endreinigung im Vertrag vor dem Endpreis angegeben,

das auch mit über Zähler berechnete Strom und Wasserkosten gilt,

so ist dieser in einem Vermietervertrag rechtens.

Beispiel:

10 Übernachtungen a 35.- € ...... 350.-€

Enegiekosten nach Zählerstand........45,65 €

Endreinigung .................................35.- €

Endpreis -------------------- 430,65 €

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