Endreinigung:
Ist der Preis der Endreinigung im Vertrag vor dem Endpreis angegeben,
das auch mit über Zähler berechnete Strom und Wasserkosten gilt,
so ist dieser in einem Vermietervertrag rechtens.
Beispiel:
10 Übernachtungen a 35.- € ...... 350.-€
Enegiekosten nach Zählerstand........45,65 €
Endreinigung .................................35.- €
Endpreis -------------------- 430,65 €